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Gesundheitsministerkonferenz beschließt Bund-Länder-Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Die Gesundheitsministerkonferenz fand dieses Jahr in Berlin, unter Voristz der Gesundheitssenatorin Dilek Kalayc, statt. | Foto: Felix Mittermeier von Pexels

Gesundheitsministerkonferenz beschließt Bund-Länder-Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

07. September 2020

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) unabdingbar in einer Krise dieser Größenordnung ist, um Auswirkungen in allen Bereichen des täglichen Lebens in den Griff zu bekommen. Das von der Gesundheitsministerkonferenz, unter Vorsitz der Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci, beschlossene Bund-Länder-Paket soll nun dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zugutekommen. Die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, Prävention, Planung und Koordinierung, sollen so künftig noch effektiver erfüllt werden.

Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst für kommende Herausforderungen zu stärken, wurden nun verschiedene Maßnahmen vereinbart.

Personalaufbau

Im ersten Schritt sollen bis 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal und Verwaltungspersonal, in den Behörden des ÖGD geschaffen und besetzt werden. Bis Ende 2022 sollen weiter 3.500 Vollzeitstellen geschaffen werden. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci betonte die Wichtigkeit des Personalaufbaus und weiterer Maßnahmen: „Im internationalen Vergleich schauen viele auf Deutschland. Die wichtigste Strategie ist hier die personalintensive Kontaktnachverfolgung. Diese stellt eine Herausforderung für die Gesundheitsämter dar. Um die Gesundheitsämter zu stärken, mehr Personal zu ermöglichen und insbesondere in der IT zu modernisieren sowie als Arbeitgeber noch attraktiver zu machen, ist der ÖGD-Pakt mit 4 Mrd. Euro ein starkes Signal. Wir sind uns in der GMK zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister einig, dass der Personalaufwuchs nachhaltig sein muss und über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. Bund und Länder werden sich hierzu Mitte 2023 austauschen.“

Vier Milliarden Euro für Digitalisierung

Bis 2022 sollen allen Gesundheitsbehörden, im Bund und Ländern, eine gemeinsame Kommunikationsplattform zur Verfügung stehen. Dabei sollen bereits bestehende Systeme, wie zum Beispiel SORMAS, berücksichtigt werden. Der Bund stellt für die technische Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vier Milliarden Euro zur Verfügung, nachdem bereits 2020 Finanzhilfen in Höhe von 50 Millionen Euro zugesagt wurden. Die Länder verpflichten sich außerdem Mindeststandards in Bereichen, wie Software, Hardware und Informationssicherheit, einzuhalten. Zur späten Modernisierung der Gesundheitsämter äußerte sich die Gesundheitssenatorin selbstkritisch: „Rückblickend kann man sagen, dass, wenn es um Modernisierung von Behörden ging, die Gesundheitsämter nicht ganz weit oben waren.“

Der Bund stellt außerdem weitere 50 Millionen Euro für ein Förderprogramm, zur Einhaltung internationaler Vorschriften, bereit. So soll eine schnelle Reaktion, etwa auf zukünftige Pandemien, ermöglicht werden.

Attraktive Bezahlung

Unter Beachtung der Tarifautonomie, wollen die Länder dem ärztlichen Personal eine attraktive Bezahlung ermöglichen. Im Rahmen des Besoldungsrechts soll dies auch für das verbeamtete ärztliche Personal im ÖGD gelten. Für das Personal sollen die Fort- und Weiterbildungen ausgebaut werden. Auch Medizinstudenten werden zukünftig im Studium an Themen und Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienst herangeführt. Eine Kampagne soll den Gesundheitsdienst, in seiner Aufgabenbreite und Bedeutung, für Bürger sichtbar machen. (nm)