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Lage in Berlin ernst – Senat beschließt neunte Änderung des Infektionsschutzverordnung
Leere Hörsäle - Vorlesungen für Studierende finden ab jetzt wieder nur online statt | Foto: Michal Jarmoluk auf Pixabay

Lage in Berlin ernst – Senat beschließt neunte Änderung des Infektionsschutzverordnung

28. Oktober 2020

In Berlin steigt die Zahl der Corona-Fälle anscheinend ungebremst. Angesichts dieser Lage beschloß der Senat die neunte Änderung des Infektionsschutzverordnung. „Die Lage ist sehr ernst und die Dynamik nimmt in den letzten Tagen nicht ab“, so Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci zu der aktuellen Situation.

Erst vergangene Woche wurde die Maskenpflicht auf zehn belebten Einkaufsstraßen, Wochenmärkten sowie Warteschlangen festgelegt. Der Senat stellt im neuen Infektionsschutzgesetz klar, dass diese Maskenpflicht ausschließlich für Fußgänger gelte und nicht für Fahrradfahrer oder Autofahrer. Neuerdings gilt nun außerdem: Ab einer Teilnehmerzahl von 20 Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

Virtuelles Lernen – Studieren von Zuhause

Studierende können sich nun passend zum Wintersemester wieder auf digitale Vorlesungen einstimmen. Das neue Infektionsschutzgesetz besagt, dass Hochschulen ihren Publikumsverkehr bis zum 31. März 2021 untersagen müssen. Vorlesungen an Hochschulen dürfen künftig nur noch online stattfinden. Ausnahmen gelten da, wo kein digitales Format möglich sei: Laborräume, medizinisch-klinische Lehre, künstlerischer Unterricht, sportpraktischer Unterricht oder Einführung von Studienbeginnenden.

Kleinere Veranstaltungen

Als Reaktion auf die steigenden Corona-Neuinfektionen hat der Berliner Senat auch die zulässigen Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen reduziert. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur noch 300 Menschen zusammen kommen. Draußen hingegen gilt eine Obergrenze von 500 Personen. Diese Obergrenze kann jedoch durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung geändert oder aufgehoben werden. Voraussetzung für alle Veranstaltungen sind umfangreiche und strenge Hygiene-Konzepte, welche überprüft werden.

Verlängerung der Sperrstunde

Die über gut zwei Wochen geltende Sperrstunde von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr für Gastronomie und Handel ist in der Hauptstadt sehr umstritten. Diese wird nun um zwei Wochen bis zum 14. November verlängert. Ausnahmen gelten für Tankstellen, Bäckereien oder Verkaufsstellen auf Bahnhöfen. Diese dürfen bestimmte Waren, wie etwa Backwaren, Blumen und Zeitungen auch zwischen 23 und 6 Uhr verkaufen. (mp)