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Wiedereröffnung der Gastronomie abgelehnt
Es ist für die Berliner Gaststättenbetreiber nicht ein Light-Lockdown, sondern ein Total-Lockdown. | Foto: Tim Mossholder von Pexels

Wiedereröffnung der Gastronomie abgelehnt

11. November 2020

Als Reaktion auf die steigenden Infektionszahlen kam Anfang November der Lockdown-Light und damit die zwangsweise Schließung aller Lokale, Restaurants, Bars und Kneipen. Einigen Gastronomen und Lokalbesitzern ging das zu zweit. Sie reichten Eilanträge gegen die Schließung ein. Ohne Erfolg.

Das Berliner Verwaltungsgericht lehnt Anträge ab

Von den 77 eingereichten Eilanträge der Gastronomen wurden 22 verhandelt und schließlich vom Berliner Verwaltungsgericht mit der Begründung abgelehnt, dass die Verordnung verfassungskonform sei und finanzielle Ausfälle vom Bund kompensiert werden. Damit würden die Gastronomen zwar eingeschränkt, aber durch finanzielle Hilfen mit anderen noch offenen Geschäften gleichgestellt werden, entschied das Gericht.

Eine Hürde nach der nächsten für die Gastronomen

Strenge Hygiene-Auflagen waren seit dem Frühjahr Pflicht für alle Gaststättenbetreiber. Mit der Sperrstunde im Oktober wurden die Gastronomie, Bars und Kneipen zusätzlich eingeschränkt. Schon dagegen hatten sich einige der Besitzer der Lokalitäten gerichtlich gewehrt. Mit Teil-Erfolgen für manche, die meisten anderen gingen leer aus. Nun kehrte die massivste Einschränkung mit der neuen Verordnung am 04.11. zurück: die Schließung der Lokale. Der totale Lockdown für die Gaststättenbetreiber.

Argumente der Gastronomen zurückgewiesen

Die Aussage der Gastronomen nicht Treiber der Pandemie zu sein, war für das Gericht nicht haltbar. Da die Lage der Infektionsansteckungen unübersichtlich sei, könne nicht davon gesprochen werden, dass die Lokale nur ein Ort mit geringen Ansteckungen seien, so das Verwaltungsgericht. Auch hätten die Hygienekonzepte trotz Einhaltung nicht die gewünschte Wirkung gezeigt.

Der Kampf der Besitzer ist auch ein Kampf für die Vielfalt der Stadt

Wie werden die Gaststättenbesitzer auf das Gerichtsurteil nun reagieren? Ein nächster möglicher Schritt wäre, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss einzulegen. Niko Härting, der Rechtsanwalt der 22 Gastronomen, prüft derzeit ein weiteres Vorgehen.

Vordergründig wird hier ein Rechtsstreit über die Einschränkungen ausgefochten. Dahinter steht die Autonomie der Gaststätten und der Verfall einer gastronomischen Bar- und Kneipenkultur, die bisher den Ruf der Stadt prägte. (kk)